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Bild das zwei Hände beim Hände Schütteln zeigt

Wann ist sie dem Gerichtsverfahren vorzuziehen?

Die Mediation ist ein Verfahren zur nachhaltigen Konfliktbewältigung, das auf kooperativen Dialog setzt, um die Kommunikation und Beziehung zwischen den Parteien zu verbessern oder wiederherzustellen. Im Gegensatz dazu zielt ein Gerichtsverfahren darauf ab, eine streitige Rechtsfrage verbindlich zu entscheiden, ohne dabei den zugrundeliegenden zwischenmenschlichen Konflikt lösen zu wollen. Daher ist die Mediation insbesondere in Fällen geeignet, in denen die Beziehung der Konfliktparteien fortbestehen soll und eine dauerhafte, tragfähige Lösung angestrebt wird.

Unterschiedliche Wesensmerkmale des Gerichtsverfahrens und der Mediation
 

Charakteristisch für das konfrontative Gerichtsverfahren ist die Annahme, dass eine Partei dann im Recht ist, wenn sie Tatsachen vorbringt, die einen Anspruch stützen. Oftmals werden Sachverhalte daher zugespitzt formuliert, um die eigene Position zu stärken. Dies kann sich nachteilig auf die persönliche Beziehung zwischen den Konfliktparteien auswirken. Im Gegensatz dazu setzt die Mediation auf wertschätzende Kommunikation sowie auf eine kooperative Verhandlungsweise, die darauf abzielt, die Beziehung zwischen den Konfliktparteien positiv zu fördern und wiederherzustellen.

 

Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht darin, dass im Rahmen eines Gerichtsverfahrens nur Sachvortrag berücksichtigt wird, der unter die gesetzlichen Anspruchsnormen zu subsumieren ist. Schilderungen, die nicht unter diese Normen fallen, bleiben unberücksichtigt. In der Mediation hingegen spielen Ansprüche und Beweise keine Rolle. Es wird nicht nur der rechtsrelevante Sachverhalt berücksichtigt, sondern der gesamte Konfliktstoff. Im Mittelpunkt steht die Frage nach den Interessen und Bedürfnissen der Parteien, deren Befriedigung den Konflikt langfristig lösen kann. In einem Gerichtsverfahren ist weder Raum für Bedürfnisse noch gegenseitiges Verständnis, dies kann vielmehr prozesstaktisch nachteilig sein.

 

Im Gerichtsverfahren wird der Richterperson die Verantwortung über den Konflikt übertragen. Es obliegt ihr, das Verfahren im Rahmen des geltenden Rechts durch Urteilsspruch zu entscheiden (Exkurs: In Arbeitsgerichtsprozessen werden häufig Vergleiche geschlossen, bei denen die Parteien selbst einen Kompromiss aushandeln, der sich in der Regel an den Erfolgsaussichten des eingeklagten Anspruchs orientiert.). Dagegen ist die Mediation ein freiwilliges und selbstverantwortliches Verfahren, bei dem die Parteien autonom über den Lösungsprozess entscheiden.Die Mediation bietet ein wesentlich breiteres und kreativeres Spektrum an Lösungsmöglichkeiten, da sich diese nicht innerhalb der Grenzen einer Anspruchsnorm bewegen müssen. Zudem, da die Lösung von den Parteien  - und nicht von einem Dritten – gefunden wird, besteht regelmäßig eine starke Motivation, sich dauerhaft an die getroffenen Vereinbarungen zu halten.

Schließlich ist das informelle Mediationsverfahren - im Gegensatz  zum formell stark strukturierten Gerichtsverfahren - grundsätzlich flexibler. Da keine Fristen eingehalten werden müssen, kann der Konflikt in der Regel schneller bearbeitet werden.

Fazit & Praxistipp

Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren, das darauf abzielt einen Rechtsstreit formal zu entscheiden, verfolgt die Mediation das Ziel, den Konflikt durch eine Einigung, mit der alle Beteiligten zufrieden sind, zu lösen. Sie ist besonders dann dem Gerichtsverfahren vorzuziehen, wenn die (kollegiale, wirtschaftliche, nachbarschaftliche, sportliche usw.) Beziehung zwischen den Konfliktparteien fortbestehen soll und der Konflikt dauerhaft sowie nachhaltig gelöst werden soll. Anstatt einen Konflikt aus der - verständlichen - Sorge, dass ein Gerichtsverfahren die Beziehung weiter belasten könnte, ungelöst im Hintergrund schwelen zu lassen, sollte daher stets erwogen werden, ob die Mediation  für den konkreten Konflikt die geeignete Methode darstellt.

 

Aufgrund ihres informellen Wesens ist die Mediation sehr flexibel und kann in der Regel schneller als ein Gerichtsverfahren beendet werden. Dies führt dazu, dass die Mediation auch bei Konfliktsituationen, in Betracht kommt, die kurzfristig eine Entscheidung erfordern, die aufgrund der erfahrungsgemäß langen Dauer von Gerichtsverfahren nicht zeitnah erzielt werden kann.

Verfasserin dieses Beitrags: Janina Aue, Rechtsanwältin & Mediatorin

Kontaktieren Sie mich gern, damit wir besprechen können, wie wir zusammen arbeiten können.

Foto von Frau Rechtsanwältin Aue
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